pro familia Offenbach | Frauennotruf nach Vergewaltigung
Bleiben Sie nicht alleine. Sagen Sie einer Person Bescheid, der Sie vertrauen. Lassen Sie sich bei den nächsten Schritten begleiten. Sprechen Sie nur so viel über das Ereignis, wie es Ihnen guttut.
Lassen Sie sich medizinisch versorgen. Sie können uns anrufen – jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt. Wenn Sie zur Polizei gehen möchten, bitte lesen Sie hier.
Egal wie lange das Ereignis zurück liegt: Manchmal tauchen Erinnerungen an schlimme Situationen unerwartet wieder auf. Die Erzählung einer anderen Person, das plötzliche Wiedersehen bestimmter Menschen, eine Filmszene, ein Geruch oder ein Gefühl können die Erinnerung auslösen. Es ist sinnvoll, sich damit auseinanderzusetzen.
Wir sind eine Beratungsstelle, spezialisiert auf die Themen Vergewaltigung, Belästigung und Stalking. In der Beratung soll Raum für all Ihre Anliegen sein. Sie entscheiden, über was und wie oft wir sprechen. Themen der Beratung können sein: „Es ist schon so lange her, ich verstehe nicht, warum ich auf einmal wieder an die Vergewaltigung denken muss.“ / „Ich kann mich auf nichts mehr konzentrieren und träume schlecht.“ / „Ich möchte gern eine Therapie machen, weiß aber nicht, an wen ich mich wenden kann.“ / „Ich habe Anzeige erstattet und weiß nicht was passieren wird.“
Sie können mit uns Kontakt aufnehmen, indem Sie uns unter der Telefonnummer 069 850 968 022 anrufen. Das Telefon ist nicht durchgehend besetzt, sprechen Sie aber gerne auf den Anrufbeantworter. Er wird jeden Werktag abgehört, wir rufen dann zurück (wir rufen mit unterdrückter Nummer an). Sie können uns auch eine anonymisierte Mail schreiben.
Wenn Sie jemandem von der Vergewaltigung erzählen möchten, dann wählen Sie eine ruhige Atmosphäre und sprechen Sie davor ab, was Sie sich von der anderen Person wünschen (z. B. „Ich wünsche mir, dass du mir erstmal nur zuhörst und nicht deine Meinung oder Gefühle dazu äußerst.“).
Setzen Sie einen Zeitrahmen für das Gespräch über die Vergewaltigung und kommen Sie danach auf ein schönes Thema zurück. Besprechen Sie, ob und wie Sie in Zukunft von dieser Person darauf angesprochen werden wollen.
Auch wenn die Vergewaltigung schon länger zurückliegt, macht es Sinn, sich medizinisch versorgen zu lassen.
Ärzt:innen unterliegen der Schweigepflicht. Sie dürfen keine Anzeige erstatten, wenn Sie von einer Vergewaltigung erfahren. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie Anzeige erstatten oder nicht.
Gehen Sie zu eine:r Gynäkolog:in, der Sie vertrauen. Erzählen Sie von der Vergewaltigung, erzählen Sie so ausführlich, wie Sie wollen. Erzählen Sie, wie Sie sich fühlen und ob Sie Beschwerden haben.
Lassen Sie sich auf sexuell übertragbare Krankheiten, ggf. HIV, und auf eine mögliche Schwangerschaft testen. Bringen Sie zum Termin Ihren Impfpass mit.
Ein Ärzt:innenbesuch ist auch für ein mögliches Gerichtsverfahren hilfreich, wenn dokumentiert ist, dass Sie da waren und was Sie erzählt haben.
Wenn länger als drei Tage vergangen sind, sind wahrscheinlich keine verwertbaren DNA-Spuren mehr zu finden.
Falls Sie aber noch andere sichtbare Spuren der Vergewaltigung am Körper haben oder Gegenstände, an denen möglicherweise Spuren zu finden sein könnten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Falls Sie über eine Anzeige nachdenken, fertigen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, ein Gedächtnisprotokoll an. Das hilft, wenn Sie später eine Aussage machen wollen.
Sie müssen die Vergewaltigung nicht sofort anzeigen. Sobald die Polizei oder die Justiz von der Vergewaltigung erfährt, wird automatisch ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt, denn es ist ein Offizialdelikt. Dann können Sie die Anzeige nicht mehr zurückziehen. Die ärztliche Schweigepflicht ist damit aufgehoben und die Ärzt:innen haben eine Aussagepflicht vor Gericht.
Lassen Sie sich Zeit mit dieser Entscheidung. Sie können die Spuren erst einmal vertraulich sichern und aufbewahren lassen und in Ruhe überlegen, ob Sie die gesicherten Spuren später bei einer Anzeige verwenden möchten. Wie das geht, erfahren Sie hier.
Informieren Sie sich, was mit einer Anzeige auf Sie zukommen würde. Vergewaltigung verjährt erst nach 20 Jahren. Fertigen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, ein Gedächtnisprotokoll an (schriftlich oder Sprachaufnahme). Das hilft, falls Sie später eine Aussage machen wollen.
Sie können mit uns darüber sprechen, ob Sie eine Anzeige erstatten wollen oder nicht. Wir beraten Sie gerne dazu, bevor Sie diese Entscheidung treffen. Wir beleuchten mit Ihnen die Folgen einer Entscheidung für oder gegen eine Anzeige und ein mögliches Strafverfahren.
Wenn Sie die Tat anzeigen wollen, wenden Sie sich an die Kriminalpolizei K12 in Offenbach unter der Rufnummer 069/809 80 (Zentrale) oder 069/809 841 20 (Leitung). Rund um die Uhr erreichen Sie den Kriminal-Dauerdienst unter 06181/100 242. Vereinbaren Sie einen Termin und klären Sie ab, ob eine Kollegin zur Verfügung steht, wenn Sie nicht mit einem Mann sprechen möchten.
Auch wenn Verletzungen häufig äußerlich nicht sichtbar sind, ist eine Vergewaltigung ein medizinischer Notfall. Für Ärzt:innen und Mitarbeitende in den Krankenhäusern gilt die ärztliche Schweigepflicht. Das heißt, die Ärzt:innen vor Ort dürfen die Polizei nicht ohne Ihr Einverständnis dazu holen.
Es ist wichtig zu wissen, dass eine Meldung bei der Polizei wegen Vergewaltigung automatisch eine Anzeige in Gang setzt. Das können und sollten aber nur Sie entscheiden. Auch Ihre Krankenkasse erhält in der Regel keine Informationen über die Vergewaltigung.
Die Versorgung nach einer Vergewaltigung sollte möglichst schnell erfolgen (bis zu drei Tage nach der Tat). Zögern Sie nicht, eine der beiden Kliniken sofort zu kontaktieren – auch dann, wenn keine sichtbaren Verletzungen vorliegen.
Wenn es gerade erst passiert ist, gehen Sie sofort in die Klinik (auch nachts). Liegt die Tat schon einen Tag zurück, kommen Sie möglichst tagsüber. Im Krankenhaus lassen sich längere Wartezeiten nicht immer vermeiden – das Personal ist jedoch bemüht, Sie nicht länger als nötig warten zu lassen.
Starkenburgring 66
63069 Offenbach
Telefon Notaufnahme:
069 8405 7643
Website
Bitte in der Notaufnahme im Erdgeschoss melden. Wenn Sie vorher anrufen, können Sie evtl. die Wartezeit vor Ort begrenzen.
Lichtplattenweg 85
63071 Offenbach
Telefon tagsüber: 069 850 5377
Telefon nachts: 069 850 50
Website
Bitte am Aufnahmeschalter im Erdgeschoss melden. Wenn Sie vorher anrufen, können Sie evtl. die Wartezeit vor Ort begrenzen.
Im Krankenhaus werden Sie umfassend untersucht. Sie müssen nur so viel erzählen, wie für die Untersuchung wichtig ist. Ihre Gesundheit steht an erster Stelle. Die Ärzt:innen können Sie auf sexuell übertragbare Infektionen testen, sowie Blut und Urin untersuchen. Gegebenenfalls wird ein Schwangerschaftstest durchgeführt. Diese Untersuchung ist kostenlos, die „Pille danach“ erhalten Sie in der Apotheke. Wenn das für Sie zu teuer ist, kann pro familia Offenbach die Kosten übernehmen. Rufen Sie uns an.
Für eine Nachsorgeuntersuchung werden die Ärzt:innen einen weiteren Termin mit Ihnen vereinbaren oder Sie an eine niedergelassene Gynäkologiepraxis verweisen.
Auf Wunsch ist es möglich, dass die Ärzt:innen in der Klinik Spuren und Beweismittel sichern.
Die Ärzt:innen vor Ort werden Sie fragen, ob Sie eine vertrauliche Spurensicherung durchführen wollen. Diese Spuren können als wichtiges Beweismaterial dienen, falls Sie sich später für eine Anzeige entscheiden. Für die Spurensicherung ist es am besten, wenn Sie vor der Untersuchung nicht duschen und Ihre Kleidung anbehalten. Alternativ können Sie diese, ebenso wie Hygieneartikel, Bettwäsche oder andere Dinge auf denen sich Spuren befinden könnten, zur Untersuchung mitbringen.
Die Befundsicherung ist für Sie kostenfrei. Die Proben werden für ein Jahr gesichert und im Rechtsmedizinischen Institut in Frankfurt aufbewahrt. Nach dieser Frist werden die gesicherten Proben automatisch vernichtet.
In der Klinik werden Sie auf unser Beratungsangebot hingewiesen. Sie können sich persönlich, per Telefon oder über das Kontaktformular bei uns melden und einen Beratungstermin vereinbaren. Sie entscheiden, was und wie viel Sie erzählen wollen. Wenn Sie lieber gar nicht erzählen wollen, was passiert ist, ist das auch in Ordnung. Manchmal hilft es schon, nur darüber zu sprechen, wie Sie sich gerade fühlen und was Ihre Sorgen und Ängste sind. Sie können in der Beratung auch über die nächsten Schritte nachdenken, z. B. ob Sie Anzeige erstatten wollen, wie Ihr Umfeld Sie unterstützen kann, etc.
Sie haben das Recht auf unterstützende Gespräche mit einer professionellen Beraterin. Bleiben Sie nicht allein, nehmen Sie unser Angebot wahr. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Dabei können Sie sich gerne von einer Person in die Beratungsstelle begleiten lassen. Eine gute Freundin beispielsweise kann hilfreich sein, Informationen zu sammeln und einfach für Sie da sein.
pro familia Offenbach ist eine anerkannte Beratungsstelle, die sich für die sexuellen und reproduktiven Rechte aller Menschen einsetzt. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Beratung bei sexualisierter Gewalt und das Notruf-Angebot.
Unter der Telefonnummer 069 850 968 022 bekommen Sie schnellstmöglich einen Termin. Außerhalb unserer Bürozeiten können Sie eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Sie werden zeitnah zurückgerufen, außer am Wochenende. Die Beraterinnen stehen unter Schweigepflicht und sind sehr erfahren.
Die Beratung ist offen für alle Betroffenen – Frauen, Männer oder queere Personen – die nach einer Erfahrung mit sexualisierter Gewalt Hilfe suchen. Dabei kann es sich um eine sexuelle Nötigung, eine Vergewaltigung, eine sexuelle Belästigung oder eine Drohung handeln
Wir beraten und informieren Sie, unabhängig davon, wie lange die Gewalterfahrung zurückliegt, wie lange diese andauert(e), ob Sie Anzeige erstattet haben oder nicht.
Sie müssen Ihren Namen nicht nennen und können sich auf Wunsch auch anonym beraten lassen. Die Beraterinnen stehen unter Schweigepflicht, das Gespräch findet in ruhiger Atmosphäre und hinter verschlossener Tür statt.
Das Gespräch ist kostenfrei und es können Folgetermine vereinbart werden. Es ist möglich, dass Sie eine Begleitperson mitbringen. Bei Bedarf kann ein:e Sprachmittler:in organisiert werden. Bitte teilen Sie uns diesen Wunsch bei der Terminvereinbarung mit, so dass wir eine geschulte Person zur Übersetzung hinzuziehen können.
Auch wenn Sie selbst nicht von einer Sexualstraftat betroffen sind, aber jemanden unterstützen möchten, können Sie sich vertrauensvoll an die Beratungsstelle wenden.
Gerne können Sie auch als Begleitperson zu einem Beratungsgespräch mitkommen, wenn die betroffene Person dies wünscht. Im Beisein vertrauter Personen können Angst und Anspannung der von Gewalt betroffenen Person oft gemildert werden.
Alle Handlungen oder Verhaltensweisen mit sexuellem Bezug, die NICHT einvernehmlich sind oder bei denen keine Einwilligung besteht, stellen Formen von sexualisierter Gewalt dar.
Das können verbale Übergriffe sein, wie anzügliche Bemerkungen und Kommentare oder obszöne Blicke, Belästigung und Nötigung wie Betatschen, aber auch das Zusenden sexueller Inhalte oder Pornografie über digitale Medien.
Die Vergewaltigung ist eine besonders schwere Form der sexuellen Nötigung, die mit dem sexualisierten Eindringen in den Körper einer Person ab 14 Jahren verbunden ist.
Das Opfer wird mit Gewalt, Drohung oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage genötigt, sexuelle Handlungen an sich zu dulden oder an dem:r Täter:in oder einer anderen Person vorzunehmen. Die Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Dies bedeutet, dass die Straftat strafrechtlich verfolgt werden muss, wenn diese der Polizei bekannt wird.
Sie können sich persönlich oder telefonisch an uns wenden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Die Beratung kann bei uns vor Ort in der Beratungsstelle stattfinden oder per Video bzw. telefonisch. Die Form der Beratung können Sie bestimmen, je nach dem, was Ihnen am ehesten zusagt. Sie entscheiden selbst, worüber Sie reden möchten.
Wir besprechen mit Ihnen medizinische und gesundheitliche Fragen im Zusammenhang mit der Sexualstraftat. Wir können Sie beim Zugang zur medizinischen Nachsorge unterstützen. Wir informieren Sie zu juristischen oder sozialrechtlichen Fragen und beraten Sie bei der Entscheidung für oder gegen eine polizeiliche Anzeige. Wir bieten psychologische Begleitung an (ein einzelnes Gespräch oder mehrere Termine).