pro fami­lia Offen­bach | Frau­en­not­ruf nach Vergewaltigung

Ich wur­de ver­ge­wal­tigt. 

Wann war die Vergewaltigung?

Es ist gera­de erst passiert.

Blei­ben Sie nicht allei­ne. Sagen Sie einer Per­son Bescheid, der Sie ver­trau­en. Las­sen Sie sich bei den nächs­ten Schrit­ten beglei­ten. Spre­chen Sie nur so viel über das Ereig­nis, wie es Ihnen guttut.

Las­sen Sie sich medi­zi­nisch ver­sor­gen. Sie kön­nen uns anru­fen – jetzt oder zu einem spä­te­ren Zeit­punkt. Wenn Sie zur Poli­zei gehen möch­ten, bit­te lesen Sie hier.

Die Ver­ge­wal­ti­gung ist schon län­ger her.

Egal wie lan­ge das Ereig­nis zurück liegt: Manch­mal tau­chen Erin­ne­run­gen an schlim­me Situa­tio­nen uner­war­tet wie­der auf. Die Erzäh­lung einer ande­ren Per­son, das plötz­li­che Wie­der­se­hen bestimm­ter Men­schen, eine Film­sze­ne, ein Geruch oder ein Gefühl kön­nen die Erin­ne­rung aus­lö­sen. Es ist sinn­voll, sich damit auseinanderzusetzen.

Holen Sie sich Unterstützung

Wir sind eine Bera­tungs­stel­le, spe­zia­li­siert auf die The­men Ver­ge­wal­ti­gung, Beläs­ti­gung und Stal­king. In der Bera­tung soll Raum für all Ihre Anlie­gen sein. Sie ent­schei­den, über was und wie oft wir spre­chen. The­men der Bera­tung kön­nen sein: „Es ist schon so lan­ge her, ich ver­ste­he nicht, war­um ich auf ein­mal wie­der an die Ver­ge­wal­ti­gung den­ken muss.“ / „Ich kann mich auf nichts mehr kon­zen­trie­ren und träu­me schlecht.“ / „Ich möch­te gern eine The­ra­pie machen, weiß aber nicht, an wen ich mich wen­den kann.“ / „Ich habe Anzei­ge erstat­tet und weiß nicht was pas­sie­ren wird.“

Sie kön­nen mit uns Kon­takt auf­neh­men, indem Sie uns unter der Tele­fon­num­mer 069 850 968 022 anru­fen. Das Tele­fon ist nicht durch­ge­hend besetzt, spre­chen Sie aber ger­ne auf den Anruf­be­ant­wor­ter. Er wird jeden Werk­tag abge­hört, wir rufen dann zurück (wir rufen mit unter­drück­ter Num­mer an). Sie kön­nen uns auch eine anony­mi­sier­te Mail schrei­ben. 

Tipps für Gespräche

Wenn Sie jeman­dem von der Ver­ge­wal­ti­gung erzäh­len möch­ten, dann wäh­len Sie eine ruhi­ge Atmo­sphä­re und spre­chen Sie davor ab, was Sie sich von der ande­ren Per­son wün­schen (z. B. „Ich wün­sche mir, dass du mir erst­mal nur zuhörst und nicht dei­ne Mei­nung oder Gefüh­le dazu äußerst.“).

Set­zen Sie einen Zeit­rah­men für das Gespräch über die Ver­ge­wal­ti­gung und kom­men Sie danach auf ein schö­nes The­ma zurück. Bespre­chen Sie, ob und wie Sie in Zukunft von die­ser Per­son dar­auf ange­spro­chen wer­den wollen.

Auch wenn die Ver­ge­wal­ti­gung schon län­ger zurück­liegt, macht es Sinn, sich medi­zi­nisch ver­sor­gen zu lassen.

Wich­ti­ge Hinweise

Ärzt:innen unter­lie­gen der Schwei­ge­pflicht. Sie dür­fen kei­ne Anzei­ge erstat­ten, wenn Sie von einer Ver­ge­wal­ti­gung erfah­ren. Es ist Ihre Ent­schei­dung, ob Sie Anzei­ge erstat­ten oder nicht.

Gehen Sie zu eine:r Gynäkolog:in, der Sie ver­trau­en. Erzäh­len Sie von der Ver­ge­wal­ti­gung, erzäh­len Sie so aus­führ­lich, wie Sie wol­len. Erzäh­len Sie, wie Sie sich füh­len und ob Sie Beschwer­den haben.

Las­sen Sie sich auf sexu­ell über­trag­ba­re Krank­hei­ten, ggf. HIV, und auf eine mög­li­che Schwan­ger­schaft tes­ten. Brin­gen Sie zum Ter­min Ihren Impf­pass mit.

Ein Ärzt:innenbesuch ist auch für ein mög­li­ches Gerichts­ver­fah­ren hilf­reich, wenn doku­men­tiert ist, dass Sie da waren und was Sie erzählt haben.

Wenn län­ger als drei Tage ver­gan­gen sind, sind wahr­schein­lich kei­ne ver­wert­ba­ren DNA-Spu­ren mehr zu finden.

Falls Sie aber noch ande­re sicht­ba­re Spu­ren der Ver­ge­wal­ti­gung am Kör­per haben oder Gegen­stän­de, an denen mög­li­cher­wei­se Spu­ren zu fin­den sein könn­ten, neh­men Sie mit uns Kon­takt auf.

Falls Sie über eine Anzei­ge nach­den­ken, fer­ti­gen Sie, wenn es Ihnen mög­lich ist, ein Gedächt­nis­pro­to­koll an. Das hilft, wenn Sie spä­ter eine Aus­sa­ge machen wollen.

Ich möch­te zur Poli­zei gehen!

Sie müs­sen die Ver­ge­wal­ti­gung nicht sofort anzei­gen. Sobald die Poli­zei oder die Jus­tiz von der Ver­ge­wal­ti­gung erfährt, wird auto­ma­tisch ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren in Gang gesetzt, denn es ist ein Offi­zi­al­de­likt. Dann kön­nen Sie die Anzei­ge nicht mehr zurück­zie­hen. Die ärzt­li­che Schwei­ge­pflicht ist damit auf­ge­ho­ben und die Ärzt:innen haben eine Aus­sa­ge­pflicht vor Gericht.

Las­sen Sie sich Zeit mit die­ser Ent­schei­dung. Sie kön­nen die Spu­ren erst ein­mal ver­trau­lich sichern und auf­be­wah­ren las­sen und in Ruhe über­le­gen, ob Sie die gesi­cher­ten Spu­ren spä­ter bei einer Anzei­ge ver­wen­den möch­ten. Wie das geht, erfah­ren Sie hier.

Infor­mie­ren Sie sich, was mit einer Anzei­ge auf Sie zukom­men wür­de. Ver­ge­wal­ti­gung ver­jährt erst nach 20 Jah­ren. Fer­ti­gen Sie, wenn es Ihnen mög­lich ist, ein Gedächt­nis­pro­to­koll an (schrift­lich oder Sprach­auf­nah­me). Das hilft, falls Sie spä­ter eine Aus­sa­ge machen wollen.

Sie kön­nen mit uns dar­über spre­chen, ob Sie eine Anzei­ge erstat­ten wol­len oder nicht. Wir bera­ten Sie ger­ne dazu, bevor Sie die­se Ent­schei­dung tref­fen. Wir beleuch­ten mit Ihnen die Fol­gen einer Ent­schei­dung für oder gegen eine Anzei­ge und ein mög­li­ches Strafverfahren.

Wenn Sie die Tat anzei­gen wol­len, wen­den Sie sich an die Kri­mi­nal­po­li­zei K12 in Offen­bach unter der Ruf­num­mer 069/809 80 (Zen­tra­le) oder 069/809 841 20 (Lei­tung). Rund um die Uhr errei­chen Sie den Kri­mi­nal-Dau­er­dienst unter 06181/100 242. Ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min und klä­ren Sie ab, ob eine Kol­le­gin zur Ver­fü­gung steht, wenn Sie nicht mit einem Mann spre­chen möchten.

Medi­zi­ni­sche Soforthilfe

Auch wenn Ver­let­zun­gen häu­fig äußer­lich nicht sicht­bar sind, ist eine Ver­ge­wal­ti­gung ein medi­zi­ni­scher Not­fall. Für Ärzt:innen und Mit­ar­bei­ten­de in den Kran­ken­häu­sern gilt die ärzt­li­che Schwei­ge­pflicht. Das heißt, die Ärzt:innen vor Ort dür­fen die Poli­zei nicht ohne Ihr Ein­ver­ständ­nis dazu holen. 

Es ist wich­tig zu wis­sen, dass eine Mel­dung bei der Poli­zei wegen Ver­ge­wal­ti­gung auto­ma­tisch eine Anzei­ge in Gang setzt. Das kön­nen und soll­ten aber nur Sie ent­schei­den. Auch Ihre Kran­ken­kas­se erhält in der Regel kei­ne Infor­ma­tio­nen über die Vergewaltigung.

Die Ver­sor­gung nach einer Ver­ge­wal­ti­gung soll­te mög­lichst schnell erfol­gen (bis zu drei Tage nach der Tat). Zögern Sie nicht, eine der bei­den Kli­ni­ken sofort zu kon­tak­tie­ren – auch dann, wenn kei­ne sicht­ba­ren Ver­let­zun­gen vorliegen.

Wenn es gera­de erst pas­siert ist, gehen Sie sofort in die Kli­nik (auch nachts). Liegt die Tat schon einen Tag zurück, kom­men Sie mög­lichst tags­über. Im Kran­ken­haus las­sen sich län­ge­re War­te­zei­ten nicht immer ver­mei­den – das Per­so­nal ist jedoch bemüht, Sie nicht län­ger als nötig war­ten zu lassen.

Wo muss ich hin?

Sana Kli­ni­kum Offenbach

Star­ken­burg­ring 66
63069 Offenbach
Tele­fon Notaufnahme:
069 8405 7643
Web­site

Bit­te in der Not­auf­nah­me im Erd­ge­schoss mel­den. Wenn Sie vor­her anru­fen, kön­nen Sie evtl. die War­te­zeit vor Ort begrenzen.

Ket­te­ler Kran­ken­haus Offenbach

Licht­plat­ten­weg 85
63071 Offenbach
Tele­fon tags­über: 069 850 5377
Tele­fon nachts: 069 850 50
Web­site

Bit­te am Auf­nah­me­schal­ter im Erd­ge­schoss mel­den. Wenn Sie vor­her anru­fen, kön­nen Sie evtl. die War­te­zeit vor Ort begrenzen.

Was wird im Kran­ken­haus passieren?

Im Kran­ken­haus wer­den Sie umfas­send unter­sucht. Sie müs­sen nur so viel erzäh­len, wie für die Unter­su­chung wich­tig ist. Ihre Gesund­heit steht an ers­ter Stel­le. Die Ärzt:innen kön­nen Sie auf sexu­ell über­trag­ba­re Infek­tio­nen tes­ten, sowie Blut und Urin unter­su­chen. Gege­be­nen­falls wird ein Schwan­ger­schafts­test durch­ge­führt. Die­se Unter­su­chung ist kos­ten­los, die „Pil­le danach“ erhal­ten Sie in der Apo­the­ke. Wenn das für Sie zu teu­er ist, kann pro fami­lia Offen­bach die Kos­ten über­neh­men. Rufen Sie uns an.

Für eine Nach­sor­ge­un­ter­su­chung wer­den die Ärzt:innen einen wei­te­ren Ter­min mit Ihnen ver­ein­ba­ren oder Sie an eine nie­der­ge­las­se­ne Gynä­ko­lo­gie­pra­xis verweisen.

Auf Wunsch ist es mög­lich, dass die Ärzt:innen in der Kli­nik Spu­ren und Beweis­mit­tel sichern.

Die Ärzt:innen vor Ort wer­den Sie fra­gen, ob Sie eine ver­trau­li­che Spu­ren­si­che­rung durch­füh­ren wol­len. Die­se Spu­ren kön­nen als wich­ti­ges Beweis­ma­te­ri­al die­nen, falls Sie sich spä­ter für eine Anzei­ge ent­schei­den. Für die Spu­ren­si­che­rung ist es am bes­ten, wenn Sie vor der Unter­su­chung nicht duschen und Ihre Klei­dung anbe­hal­ten. Alter­na­tiv kön­nen Sie die­se, eben­so wie Hygie­ne­ar­ti­kel, Bett­wä­sche oder ande­re Din­ge auf denen sich Spu­ren befin­den könn­ten, zur Unter­su­chung mitbringen.

Die Befund­si­che­rung ist für Sie kos­ten­frei. Die Pro­ben wer­den für ein Jahr gesi­chert und im Rechts­me­di­zi­ni­schen Insti­tut in Frank­furt auf­be­wahrt. Nach die­ser Frist wer­den die gesi­cher­ten Pro­ben auto­ma­tisch vernichtet.

Kom­men Sie zu uns in die Beratung

In der Kli­nik wer­den Sie auf unser Bera­tungs­an­ge­bot hin­ge­wie­sen. Sie kön­nen sich per­sön­lich, per Tele­fon oder über das Kon­takt­for­mu­lar bei uns mel­den und einen Bera­tungs­ter­min ver­ein­ba­ren. Sie ent­schei­den, was und wie viel Sie erzäh­len wol­len. Wenn Sie lie­ber gar nicht erzäh­len wol­len, was pas­siert ist, ist das auch in Ord­nung. Manch­mal hilft es schon, nur dar­über zu spre­chen, wie Sie sich gera­de füh­len und was Ihre Sor­gen und Ängs­te sind. Sie kön­nen in der Bera­tung auch über die nächs­ten Schrit­te nach­den­ken, z. B. ob Sie Anzei­ge erstat­ten wol­len, wie Ihr Umfeld Sie unter­stüt­zen kann, etc.

Wer kann mir helfen?

Sie haben das Recht auf unter­stüt­zen­de Gesprä­che mit einer pro­fes­sio­nel­len Bera­te­rin. Blei­ben Sie nicht allein, neh­men Sie unser Ange­bot wahr. Rufen Sie uns an und ver­ein­ba­ren Sie einen Bera­tungs­ter­min. Dabei kön­nen Sie sich ger­ne von einer Per­son in die Bera­tungs­stel­le beglei­ten las­sen. Eine gute Freun­din bei­spiels­wei­se kann hilf­reich sein, Infor­ma­tio­nen zu sam­meln und ein­fach für Sie da sein.

Wer sind wir?

pro fami­lia Offen­bach ist eine aner­kann­te Bera­tungs­stel­le, die sich für die sexu­el­len und repro­duk­ti­ven Rech­te aller Men­schen ein­setzt. Ein Schwer­punkt unse­rer Arbeit ist die Bera­tung bei sexua­li­sier­ter Gewalt und das Not­ruf-Ange­bot. 

Unter der Tele­fon­num­mer 069 850 968 022 bekom­men Sie schnellst­mög­lich einen Ter­min. Außer­halb unse­rer Büro­zei­ten kön­nen Sie eine Nach­richt auf unse­rem Anruf­be­ant­wor­ter hin­ter­las­sen. Sie wer­den zeit­nah zurück­ge­ru­fen, außer am Wochen­en­de. Die Bera­te­rin­nen ste­hen unter Schwei­ge­pflicht und sind sehr erfahren.

Wem wir helfen.

Betrof­fe­ne

Die Bera­tung ist offen für alle Betrof­fe­nen – Frau­en, Män­ner oder que­e­re Per­so­nen – die nach einer Erfah­rung mit sexua­li­sier­ter Gewalt Hil­fe suchen. Dabei kann es sich um eine sexu­el­le Nöti­gung, eine Ver­ge­wal­ti­gung, eine sexu­el­le Beläs­ti­gung oder eine Dro­hung handeln

Wir bera­ten und infor­mie­ren Sie, unab­hän­gig davon, wie lan­ge die Gewalt­er­fah­rung zurück­liegt, wie lan­ge die­se andauert(e), ob Sie Anzei­ge erstat­tet haben oder nicht. 

Sie müs­sen Ihren Namen nicht nen­nen und kön­nen sich auf Wunsch auch anonym bera­ten las­sen. Die Bera­te­rin­nen ste­hen unter Schwei­ge­pflicht, das Gespräch fin­det in ruhi­ger Atmo­sphä­re und hin­ter ver­schlos­se­ner Tür statt. 

Das Gespräch ist kos­ten­frei und es kön­nen Fol­ge­ter­mi­ne ver­ein­bart wer­den. Es ist mög­lich, dass Sie eine Begleit­per­son mit­brin­gen. Bei Bedarf kann ein:e Sprachmittler:in orga­ni­siert wer­den. Bit­te tei­len Sie uns die­sen Wunsch bei der Ter­min­ver­ein­ba­rung mit, so dass wir eine geschul­te Per­son zur Über­set­zung hin­zu­zie­hen können.

Unterstützer:innen

Auch wenn Sie selbst nicht von einer Sexu­al­straf­tat betrof­fen sind, aber jeman­den unter­stüt­zen möch­ten, kön­nen Sie sich ver­trau­ens­voll an die Bera­tungs­stel­le wenden.

Ger­ne kön­nen Sie auch als Begleit­per­son zu einem Bera­tungs­ge­spräch mit­kom­men, wenn die betrof­fe­ne Per­son dies wünscht. Im Bei­sein ver­trau­ter Per­so­nen kön­nen Angst und Anspan­nung der von Gewalt betrof­fe­nen Per­son oft gemil­dert wer­den. 

Was ist sexua­li­sier­te Gewalt? Wel­che For­men gibt es?

Alle Hand­lun­gen oder Ver­hal­tens­wei­sen mit sexu­el­lem Bezug, die NICHT ein­ver­nehm­lich sind oder bei denen kei­ne Ein­wil­li­gung besteht, stel­len For­men von sexua­li­sier­ter Gewalt dar. 

Das kön­nen ver­ba­le Über­grif­fe sein, wie anzüg­li­che Bemer­kun­gen und Kom­men­ta­re oder obs­zö­ne Bli­cke, Beläs­ti­gung und Nöti­gung wie Betat­schen, aber auch das Zusen­den sexu­el­ler Inhal­te oder Por­no­gra­fie über digi­ta­le Medien.

Die Ver­ge­wal­ti­gung ist eine beson­ders schwe­re Form der sexu­el­len Nöti­gung, die mit dem sexua­li­sier­ten Ein­drin­gen in den Kör­per einer Per­son ab 14 Jah­ren ver­bun­den ist. 

Das Opfer wird mit Gewalt, Dro­hung oder unter Aus­nut­zung einer schutz­lo­sen Lage genö­tigt, sexu­el­le Hand­lun­gen an sich zu dul­den oder an dem:r Täter:in oder einer ande­ren Per­son vor­zu­neh­men. Die Ver­ge­wal­ti­gung ist ein Offi­zi­al­de­likt. Dies bedeu­tet, dass die Straf­tat straf­recht­lich ver­folgt wer­den muss, wenn die­se der Poli­zei bekannt wird.

Wie wir helfen.

Sie kön­nen sich per­sön­lich oder tele­fo­nisch an uns wen­den, um einen Bera­tungs­ter­min zu ver­ein­ba­ren. Die Bera­tung kann bei uns vor Ort in der Bera­tungs­stel­le statt­fin­den oder per Video bzw. tele­fo­nisch. Die Form der Bera­tung kön­nen Sie bestim­men, je nach dem, was Ihnen am ehes­ten zusagt. Sie ent­schei­den selbst, wor­über Sie reden möch­ten. 

Wir bespre­chen mit Ihnen medi­zi­ni­sche und gesund­heit­li­che Fra­gen im Zusam­men­hang mit der Sexu­al­straf­tat. Wir kön­nen Sie beim Zugang zur medi­zi­ni­schen Nach­sor­ge unter­stüt­zen. Wir infor­mie­ren Sie zu juris­ti­schen oder sozi­al­recht­li­chen Fra­gen und bera­ten Sie bei der Ent­schei­dung für oder gegen eine poli­zei­li­che Anzei­ge. Wir bie­ten psy­cho­lo­gi­sche Beglei­tung an (ein ein­zel­nes Gespräch oder meh­re­re Termine).